Grundsätzlich kann jede Person kostenlos eine Strafanzeige stellen. Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden oder eine Straftat beobachtet haben, können Sie dies bei einer Polizeidienststelle, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht zur Strafanzeige bringen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist ebenso zulässig. Mit der Strafanzeige lösen Sie polizeiliche Ermittlungen aus. Deshalb empfiehlt sich zur Beschleunigung der Ermittlungen eine Strafanzeige direkt bei der Polizei. Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden. Sobald die Polizei von einer Straftat erfährt, muss sie ermitteln.

Über den polizeilichen Notruf 110 erhalten Sie in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch ihre Polizei. Zur Erstattung einer Strafanzeige können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Eine schriftliche Anzeigeerstattung kann ebenfalls bei jeder Polizeidienststelle erfolgen.

Dienststellensuche: https://www.polizei.bayern.de/suche/dst/index.html

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Hass und Hetze bei folgenden Meldestellen online mitzuteilen. Auf den jeweiligen Internetseiten wird genauestens beschrieben, wie Sie ihre Meldungen durchführen können. Die Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz der Meldungen und die nachfolgende Einleitung eines Ermittlungsverfahrens liegt, wie bei einer Strafanzeige ohne Zwischenschaltung von REspect! oder einer anderen Meldestelle, nur bei der jeweiligen Polizeidienststelle und der in der Folge zuständigen Staatsanwaltschaft.